Spanischunterricht am ITG

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Spanisch in der Qualifikationsstufe, der 12. und 13. JST

Wie bereits erwähnt, kann Spanisch spätbeginnend nicht abgewählt werden. Wer Spanisch in der 11. Klasse als Unterrichtsfach hat, belegt das Fach automatisch auch in Klasse 12 und 13! In Spanisch müssen 3 von 4 Halbjahresleistungen eingebracht werden, das heißt, sie zählen zur Abiturnote (unter bestimmten Bedingungen ist eine Reduzierung auf zwei Halbjahresleistungen möglich).

Wer Spanisch in der 11. Klasse wählt, legt sich bereits dann auf ein sprachliches Profil in der Oberstufe fest; da man ja Englisch als fortgeführte Fremdsprache verpflichtend belegen muss und man sich für die weitere Fremdsprache, nämlich Spanisch, entschieden hat.

Damit ist auch in der Oberstufe weder die Wahl einer 2. Naturwissenschaft noch die Wahl des Fachs (spät beginnende) Informatik möglich.

Man kann in Spanisch nur ein mündliches Abitur ablegen, das sogenannte Colloquium, muss dies aber nicht tun; es sei denn Spanisch wurde als 5. Abiturprüfungsfach gewählt. Dann müssen auch alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden.

Spanisch spätbeginnend eröffnet nicht die Möglichkeit, Deutsch oder Mathematik als Abiturfach zu ersetzen.

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