Dienstag, 30. Mai 2023 | |
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In den 5. Klassen findet statt Zfu ein Methodenkompetenztraining, besser bekannt als "Lernen lernen" statt. Nach einer Einführungseinheit durch die Unterstufenbetreuerin (in der Regel im November / Dezember pro Klasse eine Doppelstunde am Nachmittag) führen die Fachlehrer der 5. Klassen das Training mit Hilfe eines umfangreichen Materialpools durch. Neben den "umgewidmeten" Zfu-Stunden bieten sich dafür auch Vertretungsstunden an, da das Material allen Lehrkräften jederzeit zur Verfügung steht.
Im 2. Schulhalbjahr, wenn alle empfohlenen Einheiten des Methodentrainings durchlaufen sind, können auch die 5. Klassen "normale" Zfu-Stunden durchführen.
Ab der 6. Klasse geben die Fachlehrer in ihrem Unterricht immer wieder wichtige Lerntipps und üben neue Methoden im Unterricht ein.
Die Lerntutoren sind eine Lernhilfe, bei der sich - analog zu unserem bewährten Tutorensystem - ältere Schüler um jüngere kümmern, allerdings in fachlicher Hinsicht: Sie üben und wiederholen gegen eine geringe Bezahlung mit Schülern der Unterstufe in Gruppen von 1 bis max. 4 bis 5 Schülern, die in den Hauptfächern (noch) nicht alleine zu Recht kommen.
Es handelt sich dabei nicht um Nachhilfe im klassischen Sinn, sondern um
Für die 5. Klasse bieten wir das Projekt für Englisch und Mathematik an, für die 6. und 7. Klasse zusätzlich für Latein und Französisch (2. Fremdsprache).
Die Gruppen treffen sich einmal pro Woche für 45 Minuten, in der Regel nach der Mittagspause. Die Schule stellt den Gruppen einen Raum zur Verfügung.
Pro Schuljahr finden zwei Lern-Blöcke à 10 Wochen statt. Die Aufwandsentschädigung, die die Eltern bezahlen, beträgt pro Block und pro Fach momentan € 40.-. Sie kommt in vollem Umfang den Lerntutoren zu Gute; die Schule tritt nur als Vermittler auf.
Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen ist geplant, das Lerntutorensystem auch auf die Klassen 8 und 9 auszuweiten.
Es profitieren nämlich alle Beteiligten davon: die schwächeren Schüler, denen von leistungsstärkeren Mitschülern geholfen wird; die Lerntutoren, die sich intensiv mit dem zu vermittelnden Stoff auseinandersetzen müssen; und die Schule und das Schulklima insgesamt, weil die Schüler lernen, sich gegenseitig zu helfen und Probleme gemeinsam zu lösen. Letztendlich trainiert also das Lerntutorensystem neben fachlichen Fähigkeiten auch die Sozialkompetenz.
Das Konzept „Intensivierung der Mittelstufe“ besteht aus folgenden Komponenten:
Frühwarnsystem
Am Schuljahresanfang gibt es ein Übergabegespräch zwischen dem Vorjahresklassenleiter und dem aktuellen Klassenleiter, der wichtige Informationen an die betreffenden Fachlehrer weitergibt. In einem Elternrundbrief werden die Eltern über die möglichen Förderangebote informiert. Im Schuljahresverlauf kommunizieren die Fachlehrer direkt mit den SchülerInnen über deren Leistungen und empfehlen bei schwachem Notenbild, an entsprechenden Fördermaßnahmen teilzunehmen. Als Zeitpunkte sind dafür vorgesehen:
Als „schwache Leistungen“ definieren wir ein Notenbild, das schlechter als 4,20 ist in den Naturwissenschaften, Mathematik, Chemie und Physik, in den Sprachen Deutsch, Englisch und 2. Fremdsprache sowie in Wirtschaft und Recht und in Wirtschaftsinformatik.
Förderangebote
In einigen der oben genannten Fächer wird ein unterrichtliches Förderangebot unterbreitet, in anderen erfolgen Anleitungen zum Selbststudium. Ein Eintritt in die unterrichtlichen Fördermaßnahmen ist zu jedem Zeitpunkt möglich, ein Austritt nur jeweils zum Ende eines Halbjahres. Im Einzelnen soll wie folgt gefördert werden:
Sprachen:
8. Jahrgangsstufe: klassenübergreifendes Förderangebot in Englisch
9. Jahrgangsstufe: Förderunterricht in der 2. Fremdsprache (also Latein oder Französisch) durch den jeweiligen Fachlehrer
10. Jahrgangsstufe: verpflichtende Einführung einer 4. Unterrichtsstunde in Deutsch (anstelle der Intensivierungsstunde in der 6. Jahrgangsstufe)
Naturwissenschaften:
8. Jahrgangsstufe: zusätzliche (4.) Intensivierungsstunde in Mathematik (bereits seit mehreren Jahren am ITG umgesetzt)
10. Jahrgangsstufe:
- Förderunterricht Mathematik durch den jeweiligen Fachlehrer der Klasse
- Physikrepetitorium
- Chemierepetitorium für SchülerInnen aus dem Wirtschaftszweig
Weitere Fördermaßnahmen:
8. und 9. Jahrgangsstufe: Lerntutorenprogramm für die Fächer Mathematik, Englisch und zweite Fremdsprache (als Erweiterung des bereits bestehenden Programms für die Unterstufe)
8./ 9. und 10. Jahrgangsstufen:
- im Flexibilisierungsjahr eigenverantwortliches Lernen in der Bibliothek unter Bearbeitung von Arbeitsaufträgen u.a. aus Moodle
- für gute SchülerInnen zusätzliche Förderung durch Wahlunterrichte wie beispielsweise „Jugend forscht“, „Lego Mindstorms“, „Lerntutoren“ u.a.
Flexibilisierungsjahr
Der Gesetzgeber in Bayern ermöglicht ab dem Schuljahr 2013/2014, dass die Mittelstufe (Jahrgangsstufen 8-10) an Gymnasien bei Bedarf in drei oder in vier Schuljahren durchlaufen werden kann (§ 66a GSO).
Das Angebot, dieses sog. vierte „Flexibilisierungsjahr“ wahrzunehmen, ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die die entsprechende Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 wegen Lernrückständen gerade noch knapp bestanden haben. Dieses Flexibilisierungsjahr ist also eingebettet in die angebotenen Fördermaßnahmen. Grundlage für die Entscheidung eines Flexibilisierungsjahres sind eingehende Beratung des Schülers und der Erziehungsberechtigten durch Experten an der Schule (Fachlehrkraft, Klassenleitung, Beratungslehrkraft, Mittelstufenbetreuer, Schulleitung) und ein schriftlicher Antrag.
Dabei gibt es 2 Varianten:
[Variante 1:
GSO § 66a Abs 1 räumt ein, dass sich ein Schüler nach Beratung mit Blick voraus dazu entscheiden kann, die Jahrgangsstufe 8 oder 9 (nicht 10!) in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu durchlaufen. Ausgewählte Fächer werden dabei nur in einer Teiljahrgangsstufe belegt. Dies bedeutet, dass der Schüler z. B. in den beiden Teiljahrgangsstufen jeweils einen bis zu maximal sechs Stunden reduzierten Stundenplan hat. Gemäß dem Förderkonzept des ITG raten wir aber aus pädagogischen Überlegungen deutlich von dieser Variante ab. Das Förderkonzept der Schule orientiert sich primär an Variante 2.]
Variante 2:
Schülerinnen und Schüler können nach intensiver Beratung am Ende eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres entscheiden, die zuvor bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in „modifizierter Form“ erneut zu belegen, d.h. ein zusätzliches Lernjahr zu absolvieren.
„Modifiziert“ bedeutet hier: In diesem freiwilligen Wiederholungsjahr können SchülerInnen in Nichtkernfächern bis zu 6 Unterrichtsstunden, die in unserem Konzept die Schule festlegt, befreit werden. Die frei werdende Zeit soll von den SchülerInnen genutzt werden, um im angeleiteten Selbststudium bestehende Lücken in den Kernfächern zu schließen und zusätzliche Fördermaßnahmen wahrzunehmen, die die Schule anbietet (weitere Intensivierungsstunden; Begleitung durch Lerntutoren usw.). Dieses Flexibilisierungsjahr entspricht einem „freiwilligen Wiederholen“. Das bedeutet in diesem Konzept: Es zählt (in den Jahrgangsstufen 8 und 9) nicht zur Höchstausbildungsdauer und entscheidet nicht nochmals über das Vorrücken. (Man kann in einem Flexibilisierungsjahr (in unserer Variante) nicht durchfallen, weil man die entsprechende Jahrgangsstufe schon einmal – wenn auch knapp – erfolgreich durchlaufen hat.)
WARNUNG: Wir raten aber bereits an dieser Stelle dringend davon ab, in der 10. Jahrgangsstufe von der Möglichkeit des Flexibilisierungsjahres Gebrauch zu machen, da hier – und nur hier – dieses freiwillige Wiederholungsjahr zur Höchstausbildungsdauer der Oberstufe von maximal 4 Jahren zählt. Man kann dann in den Jahrgangsstufen 10 – 12 kein weiteres Mal zurücktreten!