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Die Merkhilfe für das Fach Mathematik ist bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 10 als Hilfsmittel zugelassen.

Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung der Merkhilfe bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung)  ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.