Mittwoch, 31. Mai 2023 | Aktualisiert am 24.03.2016 |
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Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss
Die Nachprüfung finden in den letzten Tagen der Sommerferien statt.
Ein Prüfungsplan wird von der Schule rechtzeitig bekannt gegeben.