Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind hervorgehoben.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
Die derzeitige SMV hat im Einvernehmen mit dem Schulleiter die Zahl der Verbindungslehrer auf zwei festgelegt.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 11 und 12 wird gestattet, während der unterrichtsfreien Zeit das Schulgelände zu verlassen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sie pünktlich zum Beginn der anschließenden Unterrichtsstunde wieder im Klassenzimmer sind.
- Während der Mittagspause wird eine Aufsicht in der Mensa gestellt.
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Die Bedeutung von Hausaufgaben für den Lernerfolg ist unumstritten. Sinn und Ziel jeder Hausaufgabe ist es, dass der im Unterricht besprochene Stoff zu Hause wiederholt, geübt und vertieft wird. Nur so können sich Kenntnisse und Fertigkeiten der Schüler kontinuierlich vermehren und vergrößern. Im Einzelfall kann die Hausaufgabe auch der Erarbeitung eines begrenzten neuen Themas dienen und so das selbstständige Arbeiten trainieren. Je besser das Wissen vernetzt, d. h. mit bereits vorhandenen Wissensstrukturen verbunden werden kann, desto erfolgreicher wird das Lernen. Leider sehen das die Schüler oft nicht ein, da Hausaufgaben immer mit einem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sind.
- Die Lehrerschaft des Ignaz-Taschner-Gymnasiums hält es für angemessen, dass sich die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Schultagen mit Unterrichtsschluss um 13.00 Uhr sich regelmäßig 1,5 bis 2 Stunden mit der Erledigung der Hausaufgaben und Vorbereitung auf den folgenden Schultag befassen; auch an Tagen mit Unterrichtsschluss um 15.15 Uhr sind dazu eine halbe bis eine Stunde unabdingbar. Entsprechend dem zunehmenden Alter der Schüler kann Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 eine längere Zeit zugemutet werden.
- Art und Umfang der Hausaufgabenstellung unterliegen der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft des jeweiligen Faches. In Zeiten großer Arbeitsbelastung der Schüler muss flexibel vom Fachlehrer entschieden werden, ob es in Einzelfällen möglich ist, keine Hausaufgaben zu stellen. Entscheidend ist dabei der Leistungsstand der Klasse, die Arbeitshaltung der Schüler und die Progression im Lernstoff.
- Der/die Klassenleiter/in bzw. sein/ihr Stellvertreter machen sich anhand der Einträge im Absentenheft regelmäßig ein Bild von der gegenwärtigen Belastung der jeweiligen Klasse. Sonn-und Feiertage sowie Ferien werden von Hausaufgaben freigehalten.
- Erfahrungsgemäß lässt sich die persönliche Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben und der Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts erheblich verkürzen, wenn dem vorausgegangenen Unterricht die erforderliche Aufmerksamkeit und aktive Mitarbeit zuteil wird. Bitte helfen sie mit, Ihrem Kind dies einsichtig zu machen.
-
Das Ignaz-Taschner-Gymnasium hat eine kleine
Handreichung zur selbständigen Erledigung von Hausaufgaben
mit verschiedenen Lerntechniken und Erkenntnissen
aus der Lernpsychologie zusammengestellt.
Vielleicht ist auch eine Idee dabei, die dazu hilft, dass auch Ihr Kind sagt: "Ich gehe jetzt meine Hausaufgaben machen...!"
Keine Änderung der bisherigen Regelung
- Es werden keine prüfungsfreien Zeiten festgelegt. Eine generelle Terminierung von prüfungsfreien Zeiten engt eine gleichmäßige Verteilung von Schulaufgaben und Stegreifarbeiten sehr stark ein. Um eine sinnvolle Nutzung aller Schultage zu ermöglichen kann auch auf mündliche Abfragen über einen längeren Zeitraum nicht verzichtet werden. Eine flexible Handhabung von Lern- und Leistungsphasen liegt im pädagogischen Ermessen der einzelnen Lehrkraft.
- Allerdings ist in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 die erste Unterrichtsstunde nach Ferien von schriftlichen Leistungserhebungen jeglicher Art frei zu halten und sollte der Wiederholung und Festigung des Lernstoffes dienen.
- In jedem Fach sind pro Schüler in den Jahrgangsstufen 5 - 12 im Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu erheben.
Ergänzung der bisherigen Regelung ab Schuljahr 2018/2019
- Deutsch
In der 6. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch einen zentralen Deutsch-Test und einen schulinternen Test ersetzt. In der 9. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch eine Debatte ersetzt (MODUS21-Maßnahme 17).
- Englisch
In Jahrgangsstufe 8, 10 (nur Einführungsklasse) und 11 wird jeweils ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten. In Jahrgangsstufe 10 wird eine Schulaufgabe durch die beiden Teile des Jahrgangsstufentests ersetzt. Dabei werden die Teile I und II im Verhältnis 3 zu 2 gewichtet.
- Französisch
In Jahrgangsstufe 7, 10 (nur Einführungsklasse) und 11 wird jeweils ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten.
- Latein
In Jahrgangsstufe 10 wird ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten.
- Spanisch
In Jahrgangsstufe 12/1 wird ein großer Leistungsnachweis in Form einer mündlichen Schulaufgabe abgehalten.
- In allen Fächern richtet sich die Anzahl der großen Leistungsnachweise nach §54 GSO.
- An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, sollen keine Stegreifaufgaben gefordert werden.