Samstag, 13. August 2022 | Aktualisiert am 05.04.2022 |
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Im Landkreis Dachau werden an jeder Schule bis zum Schuljahresende schnell und unbürokratisch geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen.
Egal an welche Schule sich die Schülerinnen und Schüler wenden, es wird dort ein Aufnahmegespräch geführt, bei dem ein – auch in ukrainischer Sprache vorliegender – zentraler Aufnahmebogen ausgefüllt wird. Sämtliche Aufnahmebögen gehen an eine für den Landkreis eingerichtete Steuerungsgruppe, die einmal pro Woche eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler an die Schulen im Landkreis vornimmt. Neben Begabung und Wohnort ist das zentrale Kriterium der Platz an den jeweiligen Schulen.
Mit der Aufnahme sind die Kinder in den Schulalltag, vor allem aber in eine Klassengemeinschaft integriert. Gleichwohl können sie sich auch als Gemeinschaft ukrainischer Schülerinnen und Schüler in Willkommensgruppen wahrnehmen. Soweit dies für die einzelnen Schulen organisierbar ist, bekommen sie besondere Angebote im kreativen, sportlichen oder gemeinschaftsbildenden Bereich sowie Angebote zur ersten Begegnung mit der deutschen Sprache. Ebenso werden die Rahmenbedingungen geschaffen, dass sie auch weiterhin am Distanzunterricht teilnehmen können. Dieser wird vom ukrainischen Bildungsministerium und teilweise auch von den bisher besuchten Schulen online zur Verfügung gestellt und soll unter anderem dafür sorgen, dass die Kinder den Kontakt zu ihrer ukrainischen Heimat und Bildung nicht verlieren.
Die zentrale Steuerungsgruppe steht unter der Leitung des Schulamtes Dachau. Neben der Schulamtsleitung gehören ihr vom Ministerium delegierte Direktorinnen und Direktoren der Realschulen, Gymnasien und der Berufsschule an. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Organisation der Aufnahme sowie die wöchentliche gerechte Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe an die weiterführenden Schulen im Landkreis. Die Aufnahme an Grundschulen erfolgt an der Sprengelgrundschule vor Ort, die Aufnahme an Förderschulen wird über die Regierung geregelt.
Für die kostenlose Schülerbeförderung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler wird gesorgt.